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Anträge der FWG- Fraktion im Oberen Glantal


"Frühbetreuung an Schulen"

Antrag der FWG-Fraktion auf flächendeckende Einführung einer Frühbetreuung an Schulen

 

 

 

 

 

Betreff:    

Antrag auf flächendeckende Einführung einer Frühbetreuung an Schulen, welche
sich in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Oberes Glantal befinden.

 

  

 

Sachdarstellung:

 

 

 

Familienstrukturen und die Anforderungen an Bildung und Erziehung haben sich mit den gesellschaftlichen Veränderungen und der Dynamisierung der Arbeitswelt gewandelt.

 

Gerade junge Familien können nicht mehr wählen zwischen Familie oder Beruf – oft aus einer wirtschaftlichen Notwendigkeit heraus. 
Aus diesem Grund gibt es bereits an einigen Schulen eine sogenannte Frühbetreuung, um die Schulpflichtigen Kinder bereits vor der ersten Unterrichtsstunde in der Schule betreut zu wissen. Ziel ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Damit werden aber auch neue Anforderungen an die Schulen selbst sowie an deren Träger gestellt.

 

Innerhalb der Verbandsgemeinde Oberes Glantal gibt es bereits in deren Trägerschaft Schulen, welche eine Frühbetreuung für die Schulpflichtigen Kinder anbieten. – Um den positiven Effekt in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, welcher gerade in der Grundschule Waldmohr gewonnen wurde auf alle Schulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Oberes Glantal zu übertragen, sollte dieses Modell flächendeckend Anwendung finden.

 

Eine Übertragung auf alle Schulen hätte auch den Nebeneffekt, dass Disparitäten in diesem Bereich eliminiert würden.

 

 

 

 

Antrag:

 

Die Fraktion der FWG im Gemeinderat der Verbandsgemeinde Oberes Glantal beantragt hiermit die flächendeckende Umsetzung der Frühbetreuung an allen Schulen, welche sich in Trägerschaft der VG Oberes Glantal befinden sowie um Aufnahme dieses Antrages auf die Tagesordnung der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung.

 

Eine Sachdarstellung betreffend den Modalitäten zur Umsetzung kann auf Grund der positiven Erfahrungen aus Waldmohr durch die zuständige Fachabteilung der VG OG erfolgen.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Margot Schillo

 

 

 

 

FWG Fraktion Oberes Glantal 19.11.2019

 

  

 

 

 

Update

Eltern von Grundschulkindern erhalten ein weiteres Betreuungsangebot: Zum neuen Schuljahr wird im Oberen Glantal eine flächendeckende Frühbetreuung eingeführt. Und das, obwohl die Nachfrage derzeit nicht allzu groß ist.

In vielen Familien sind beide Elternteile berufstätig und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schwierig. Ab dem nächsten Schuljahr wird die Verbandsgemeinde Oberes Glantal den Eltern von Grundschulkindern flächendeckend ein zusätzliches Angebot unterbreiten: Denn dann werden Kinder bereits ab 7 Uhr in den Schulen betreut, bis der reguläre Unterricht beginnt.

Die politischen Weichen für eine flächendeckende Frühbetreuung wurden bereits im Dezember 2019 gestellt. Damals hatte sich der Verbandsgemeinderat einstimmig einem Antrag der FWG-Fraktion angeschlossen. Und dennoch fällt der Startschuss – Ausnahme ist die Grundschule Waldmohr, in der schon seit mehreren Jahren eine Frühbetreuung angeboten wird – erst im Sommer 2022. Grund: Bei zwei Abfragen im Februar und September 2020 war das Interesse so gering, dass die Verwaltung in Schönenberg-Kübelberg davon absah, die Frühbetreuung einzuführen. Eine dritte Abfrage endete im November.

20 Anmeldungen

Auch diesmal war die Resonanz verhalten: Für den geplanten Starttermin zum zweiten Schulhalbjahr 2021/2022 wurden von den Eltern insgesamt 20 Kinder für das Angebot angemeldet: drei Kinder in Altenkirchen, eines in Breitenbach, vier in Brücken, sechs in Glan-Münchweiler, fünf in Herschweiler-Pettersheim, eines in Schönenberg-Kübelberg. Für die achte Grundschule in Nanzdietschweiler gab es keine Anmeldung.

Jedoch haben einige Eltern ihr Interesse ab dem Sommer 2022 bekundet. Folge: Mit dem Start im Februar wurde es wieder nichts. Die interessierten Eltern wurden informiert, dass der Verbandsgemeinderat über das weitere Vorgehen entscheiden wird. Das geschah nun.

 

 

Die Entscheidung war schnell gefallen, die Ratsmitglieder folgten ohne Gegenstimme dem Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung. Trotz der geringen Nachfrage soll die Frühbetreuung flächendeckend ab Sommer eingeführt werden. Nach zwei bis drei Jahren wird dann überprüft, ob und wie das Angebot angenommen wird. Margot Schillo (FWG) hält es für wichtig, nach zwei Jahren endlich mit der Frühbetreuung zu starten. Das sei ein wichtiges Signal. „Ich bin mir sicher, wenn sie erstmal eingerichtet wird, dann wird auch die Nachfrage steigen.“


Luftreiniger-Anlagen für Klassenzimmer

 

Antrag der FWG-Fraktion im VG-Rat der Verbandsgemeinde Oberes Glantal

über Anschaffung von Luftreiniger-Anlagen für Klassenzimmer

 

Hiermit beantragt die FWG-Fraktion Oberes Glantal, zur Reduzierung der Infektionsgefahr im Zuge der Corona-Pandemie, Raumluftreiniger-Anlagen für nicht ausreichend zu durchlüftende Unterrichtsräume an den Schulen in der Trägerschaft der VG Oberes Glantal.

 

Obwohl in den Wochen seit Schulstart die Temperaturen sich nur in den frühen Morgenstunden im einstelligen Bereich befanden, wird bereits jetzt durch das Lüften, vor allem mit vollständig geöffneten Fenstern, eine niedrige Raumtemperatur erreicht. Die Schüler sitzen den ganzen Vormittag im Klassenraum, sollen sich aufgrund der Hygienekonzepte an den Schulen kaum bewegen und an ihrem Platz arbeiten.

Daher sollten gerade über die Wintermonate in den Klassenzimmern, außer durch Lüften, auch durch geeignete Luftreiniger für keimreduzierte „saubere“ Luft in den Klassenzimmern gesorgt werden.

 

 

Hintergrund und Quelle:

Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz, 5. Überarbeitete Fassung, gültig ab 17.08.2020. Punkt 1: Hygienemaßnahmen, b) Raumhygiene: „Lüften: Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens alle 20 min ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, auch während des Unterrichts. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Öffnungsbegrenzungen an Schwingflügelfenstern dürfen allerdings aufgrund der hohen Unfallgefahr nicht außer Kraft gesetzt werden. Vollständig geöffnete Fenster müssen wegen der damit einhergehenden Unfallgefahr beaufsichtigt werden. Die VV Aufsicht in Schulen ist zu berücksichtigen.4 Können aufgrund baulicher Gegebenheiten Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden.

 

Laut verschiedener Studien und Untersuchungen, unter anderem durch die Universität der Bundeswehr in München, können Raumluftreiniger einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung der Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus leisten. Die Wissenschaftler halten die Geräte für eine sehr sinnvolle technische Lösung, um in Schulen die Infektionsgefahr durch Aerosole zu verringern.

 

In die Raumluft gelangt das Virus beim Atmen und Sprechen über ausgestoßene Aerosole. An diesen winzig kleinen Partikeln haften sich infektiöse Viren an und die virenbehafteten Aerosole schweben aufgrund ihres geringen Gewichts in der Luft umher und werden von anderen Personen im gleichen Schulraum, etwa Mitschüler oder LehrerInnen, unbemerkt eingeatmet. Das Virus Sars-CoV-2 überlebt mehrere Stunden in der Luft und behält in dieser Zeit auch seine infektiöse Wirkung.

 

Es soll sichergestellt werden, dass auch in den Klassenzimmern in denen die Fenster nicht geöffnet und nicht umgebaut werden können und kein ausreichendes Lüften möglich ist, Unterricht stattfinden kann -

wenn diese Räume für den Unterricht erforderlich sind.

 

Das Land hat den Kommunen eine finanzielle Hilfe in Aussicht gestellt, damit mobile Luftreinigungsgeräte beschafft werden können.

Der Inhalt der Förderrichtlinien und damit die Voraussetzungen für eine Förderung sind noch nicht bekannt.

Klar ist, dass diese nur im Einzelfall beschafft werden dürfen, nämlich nur dann, wenn diese Räume nicht stoßgelüftet werden können.

Eine Beschaffung für Räume, welche auch durch Fenster belüftet werden können, wird nicht bezuschusst.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz solcher Geräte als Beitrag zum Infektionsschutz in den Schulen, konkret durch Berücksichtigung der Leistungsdaten (z.B. Luftdurchsatz und Abscheidegrad) sowie der Einsatzbedingungen (z.B. Raumverhältnisse, Belegungsdichte, Belegungsdauer, Anordnung des Luftreinigers im Raum) fachgerecht zu bewerten.

 

Welche Räume werden zum Unterricht benötigt und können nicht stoßgelüftet werden? Eine Nutzung mobiler Luftreiniger ist nur anhand dieser Prüfungen sinnvoll.

 

In den nächsten Tagen sollen die Förderrichtlinien als auch die Empfehlung zu den mobilen Luftreinigungsgeräten vom Ministerium veröffentlicht werden.

 

Damit wir als Schulträger nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie und der Geräteempfehlung möglichst schnell reagieren können, bitten wir bereits jetzt um die Erfassung, welche Räume für den Unterricht benötigt werden, aber nicht durch Fenster stoßgelüftet werden können.

Sobald die Förderrichtlinien bekannt sind, sollte rasch ein entsprechender Förderantrag gestellt werden.

 

Ziel muss es sein, dass der Unterricht an den Schulen auch über die Wintermonate möglichst sicher und zuverlässig weiter stattfinden kann.

Die VG kann somit als Schulträger frühzeitig den Fördermittelantrag und die benötigte Geräteanschaffung umsetzen, da realistisch betrachtet mit einem erheblichen Antrags- und Auftragsvolumen, mit Beschaffungsengpässen, zu rechnen ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Margot Schillo

 

FWG Fraktion Oberes Glantal 10.11.2020

 

 

 


Antrag der FWG-Fraktion: Wohnortnahe Etablierung einer Gemeindeschwester im Oberen Glantal

Betreff:

Grundsatzbeschluss zur Etablierung einer „Gemeindeschwester“

im Oberen Glantal

 

Sachverhalt:

Die FWG Kreis Kusel hat, gemeinsam mit der FWG Oberes Glantal, am 5.4.2018 einen Antrag zur Etablierung einer Gemeindeschwester im Landkreis Kusel und ergänzend zur Unterstützung, in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, beantragt.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 24.9.2018 der „Etablierung einer Gemeindeschwester im Kreis Kusel“, einstimmig zugestimmt.

Eine Stelle zur Pflegefachkraft wurde ausgeschrieben.

Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge nehmen wir wahr, dass sich die Lebenswelt und Infrastruktur auf dem Land stark verändert hat. Die Daseinsvorsorge sollte, aufgrund des sozial demografischen Wandels gesellschaftlich aktiv gestaltet werden.

 

Dies betrifft im Besonderen den Alltag der älteren Bevölkerung im Bereich Selbstversorgung, sozialer Teilhabe, Vorsorge und Selbstbestimmung, gerade vor dem Hintergrund zunehmender und komplexerer Alltagsanforderungen und Bedarfe.

 

Hier wird dringend die Funktion eines Kümmerers benötigt.

Ziel der Etablierung eines Kümmerers,

einer Gemeindeschwester im Oberen Glantal, ist es,

Seniorinnen und Senioren zu beraten und aktiv zu unterstützen,

damit sie länger „zu Hause“ leben können

und ambulante Pflegebedürftigkeit oder auch stationäre Pflege verzögert oder vermieden werden kann.

Wir brauchen wohnortnah eine Sorge- und Unterstützungskultur.

 

Gefördert werden soll:

- eine gute Lebensqualität,

- eine lange selbständige Lebensführung,

- die soziale Teilhabe der Seniorinnen und Senioren,

- die Vermeidung einer krankmachenden Vereinsamung und einer dauerhaften Überforderung im Alltag.

 

Der Begriff „Gemeindeschwester“ nutzt hier den Vertrauensvorschuss und hat eine deutliche Türöffnerfunktion.

 

Um vor Ort persönlich beraten und helfen zu können, ist es notwendig, dass die Gemeindeschwester in der Region verwurzelt und mit den örtlichen Kommunen, Strukturen und Prozessen vertraut ist.

Darum ist die ergänzende Unterstützung einer Gemeindeschwester, gerade auch auf der Ebene der Verbandsgemeinde, wichtig und unverzichtbar.

Mit gutem Beispiel geht hier seit 2014 erfolgreich die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen voran.

 

Alleine im Oberen Glantal haben wir aktuell mehr als 3800 Menschen über 75 Jahre und Älter.

 

Das sind zur Zeit fast 14 % der Bevölkerung!

Hierzu ergänzend einige Zahlen aus dem Abschlussbericht vom Mai 2018,

der Uni Köln zum Projekt der Gemeindeschwester nennen:

(Altersgruppe ab 80 Jahre)

65 % lebten im eigenen Haus

58 % lebten alleine, hiervon waren anteilig 71 % Frauen

36% der Angehörigen wohnten nicht im Ort oder in größerer Entfernung

34 % hatten keine ausreichende Unterstützung im Alltag, waren überfordert und vereinsamten.

 

Aus dieser Unterversorgung ergeben sich unmittelbar und zwangsläufig die Aufgaben der Gemeindeschwester:

 

1. Angebot der aktiven präventiven Hausbesuche zur Beratung: z.B. im Bereich Wohnumfeld, Mobilität in und außer Haus, Hilfsmittelberatung, Sturzsicherung.

Vorsorgliche und aktuelle Informations- und Beratungstätigkeit über mögliche Unterstützungs- und Hilfestellung ( z.B. Essen auf Rädern oder mobiler Mittagstisch, Hilfsmittel zur besseren Mobilität, Hausnotruf, Alltagsbegleitung, Behindertenausweis, ...) sowie die Unterstützung bei derer Inanspruchnahme.

 

2. Ansprechpartner für Ortsbürgermeister, Pfarrer, Ärzte, Seniorenvertreter, Krankenkassen, Kreisverwaltung, Pflegekonferenzen, Bedarfsplanungen, sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote, etc.

Enge Kooperation und Zusammenarbeit mit den Pflegegenstützpunkten

 

3. Sozialraumentwicklung und Schaffung von Angebotsstrukturen, Hilfe bei Aufbau und deren Bekanntmachung.

Konkret sollen Angebote initiiert und begleitet werden wie z. B.

Seniorencafés, ehrenamtlicher Besuchsdienst, Stammtisch, altersgerechte Bewegungs- und Kulturangebote zur Stärkung von Sozialkontakten, Kraft,/Ausdauer/Gleichgewicht zur Sturzvermeidung, Taschengeldbörse, Aufbau einer Nachbarschaftshilfe, Telefonketten, Vermittlung von Alltagsbegleitung und Alltagshilfen, u.v.m.

Durch niedrigschwellige Hilfsangebote wird auch eine soziale Teilhabe ermöglicht und eine Vereinsamung verhindert.

Unterstützung von Angebotsstrukturen: bei Bedarf fachliche Unterstützung z.B. „Quirnbach intakt“

 

4. Öffentlichkeitsarbeit um den Zugang zu den Seniorinnen und Senioren zu entwickeln.

Regelmäßige Sprechzeiten und Präsens in den Gemeinden.

Durchführung von Infoveranstaltungen und Fachvorträgen.

 

5. Netzwerkarbeit und Austausch mit Selbsthilfegruppen, Vereinen, Bürgerbus, Tafel, Demenznetzwerk, amb. Pflegediensten u.v.m

 

6. Einführung und Optimierung eines Notfallmanagements.

Einführung der „Grünen Notfalldose“

Die Notfalldose dient der Optimierung in einer Notfallsituation. Sie enthält wichtige Informationen über Medikamente, Diagnosen, Implantate, Hilfsmittel, Ärzte, Betreuer, Vorsorgevollmacht u.v.m und hat im Haushalt immer den gleichen Platz – im Kühlschrank.

 

Mit zunehmendem Alter ist zum Erhalt und zur Förderung bestimmter Fähigkeiten und Lebensbedingungen, im hohen Lebensalter, mehr Zeit, Übung, Unterstützung und Ressourceneinsatz notwendig, als in jüngeren Jahren ( Bates 1997).

 

Antrag der FWG Oberes Glantal e.V.:

Die FWG Fraktion beantragt, grundsätzlich,

nach Einführung und Konzeption der „Gemeindeschwester“ im Landkreis Kusel,

das Projekt in Kooperation personell (oder finanziell) mit einer Stelle durch die Verbandsgemeinde Oberes Glantal, für den Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, zu unterstützen.

 

FWG Fraktion Oberes Glantal 25.1.2019